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Angehörige auf dem Friedhof

Unsere Mission

"Wenn die Sonne des Lebens untergeht,

leuchten die Sterne der Erinnerung"

Wir möchten, dass der Abschied  von unseren Mitgliedern für die Hinterbliebenen nicht unnötig schwer gemacht wird und leisten hierfür durch Auszahlung eines Sterbegeldes eine finanzielle Beihilfe

Kreuz und Palmzweig

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann jeder beantragen, der das 15. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht beendet hat.

Personen, die in das Geschäftsgebiet zuziehen und das 40. Lebensjahr noch nicht beendet haben, können innerhalb eines halben Jahres nach Zuzug dem Verein beitreten (reduziertes Sterbegeld!).

Kinder von Mitgliedern können bis zum 15. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert werden

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Taube
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Wald

Beiträge

Grundversicherung:

        pro Person                                          1,50 € monatlich

 

Zusatzversicherung (zusätzlich zum Grundbetrag):

         Mehrfachversicherung (1fach)       1,50 € monatlich

         Mehrfachversicherung (2fach)      3,00 € monatlich

Leistungen

 

Sterbegeld           875,00 € 1)2)

​​

Bei abgeschlossener Mehrfachversicherung, zusätzlich zur Basisleistung,

… 1fach-Versicherung 205,00 bis 1.550,00 € 1)2)4)

… 2fach-Versicherung 410,00 bis 3.100,00 € 1)2)4)

1) Festsetzung erfolgte aufgrund des letzten mathematischen Gutachtens

2) für beitragsfrei mitversicherte Kinder im ersten Lebensjahr 200,00 €

3) Anspruch erst nach sechsmonatiger Wartezeit

4) Versicherungshöhe abhängig vom jeweiligen Eintrittsalter, gerechnet nach ADSt 1949/51 mit 15 % Verwaltungskosten

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Fianzielle Beihilfe1
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Antrag

Beitritt

Für die Beantragung einer Mitgliedschaft bzw. der kostenlosen Mitversicherung Ihrer Kinder wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner, Thomas Bausch oder Petra Weiß (siehe Kontakte).

Versicherungsfall

 

Im Sterbefall eines Vereinsmitgliedes bzw. eines beitragsfrei mitversicherten Kindes wenden sie sich bitte an unsere Kassiererin, Frau Petra Weiß.

 

Die sofortige Auszahlung (auf Wunsch auch in bar) erfolgt relativ unbürokratisch gegen Vorlage einer Sterbeurkunde und des Mitgliedsausweises.

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Finanzielle Beihilfe2

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